Ihr Hund ist bei uns in unseren Residenzen Jochberg und Reith herzlich willkommen — dennoch möchten wir Sie auf unsere spezielle Hunde-Hausordnung hinweisen.
Mitgebrachte Hunde müssen entsprechend haftpflichtversichert sein. Der Besitzer haftet für alle Schäden, die sein Hund an anderen Gästen oder an der Einrichtung verursacht. Wir nehmen ausschließlich wohlerzogene, gepflegte und stubenreine Hunde mit freundlichem Wesen auf. Unkontrolliertes Bellen ist aus Rücksicht auf andere Gäste nicht erwünscht. Hunde müssen immer an der Leine geführt werden.
Bitte bringen Sie für Ihren Liebling eine eigene Schlafgelegenheit mit (Hundekorb, -decke oder verschließbare Schlafbox). Betten und Möbel sind für Hunde tabu. Ist Ihr Hund für kurze Zeit freilaufend im Zimmer, bringen Sie bitte ein „Bitte nicht stören"-Schild an der Tür an. Hunde dürfen nicht allein im Appartement zurückgelassen werden, wenn Sie die Residenz verlassen. Im Bereich von Schwimmbad und Sauna sind Hunde nicht erlaubt.
Das Füttern außerhalb Ihres Appartements ist nicht gestattet. Trinkschüsseln stehen im Appartement sowie auf der Terrasse bereit — bitte geben Sie Ihrem Hund nur dort zu trinken, um andere Gäste nicht zu stören.
Das Lösen des Hundes innerhalb der Anlage ist nicht gestattet. Bitte verwenden Sie stets Kotbeutel. Nach dem Spaziergang bitten wir Sie, Ihren Hund zu trocknen und zu säubern, bevor Sie die Residenz betreten.
Je nach Unterkunft wird folgender Betrag pro Nacht und Hund berechnet:
Dieser Preis ist exklusive Futter und deckt nur einen Teil der Kosten der gründlichen Spezial-Endreinigung. Bei überdurchschnittlicher Verschmutzung durch Ihren Hund stellen wir eine zusätzliche Endreinigungspauschale in Rechnung.
Wir wünschen Ihnen und Ihren vierbeinigen Freunden einen schönen und erholsamen Urlaub in unserer Residenz.